Die Betreiberin eines Frauen-Fitness-Studios im bayrischen Erlangen weigert sich, ein Trans Frau aufzunehmen. Dies könnte nun vor Gericht enden.
Doris Lange, Betreiberin des Fitness-Studio Ladys First für Frauen im mittelfränkischen Erlangen (Bayern), hat Ärger mit einer Trans Frau, die weder eine “auch nur annähernde optische und genitalchirurgische Geschlechtsangleichung hat vornehmen lassen” und dennoch Mitglied in dem Fitness-Studio für Frauen werden möchte, schreibt “Queer Nations”. Zudem habe die Frau keinen Ausweis vorgelegt, aus dem hervorgegangen wäre, dass ihr Name weiblich ist.
Alles in allem wollte Lange keinen “biologischen Mann” als Mitglied aufnehmen, auch wenn diese Person sich als Frau begreift. So habe die Fitness-Studio-Betreiberin erklärt, dass sie weiterhin garantieren möchte, dass ihr Studio ein sicherer Ort für Frauen bleiben soll.
“Bei allem Verständnis für die Situation der Dame, wir haben nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide, nur eine Dusche. 20 Prozent unserer Mitglieder sind Musliminnen. Die Frauen kommen ja extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren”, erklärt Lange gegenüber dem Portal “Nius”.
Daher verwies die Erlangerin auf ihr Hausrecht. Ein Vertrag sei ebenfalls nicht zustande gekommen.
Nun versucht die Trans Frau, dennoch als Mitglied in das Fitness-Studio aufgenommen zu werden.
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Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hatte sich bereits Mitte Mai in diesen speziellen Fall eingeschaltet. Wie Lange selbst auf der Internetseite Frauen Heldinnen e. V. schreibt, habe Ataman ihr geraten, dass sie mit ihrer Weigerung, die Trans Frau aufzunehmen, diese in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe, und “empfahl”, der Frau 1.000 Euro Entschädigung zu bezahlen. Zudem habe die Betroffene auf die Nutzung der Duschen und Umkleiden verzichtet, ergänzt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Ich werde nicht klein beigeben. Wenn ich einen biologischen Mann trainieren lasse, kann ich meinen Laden schließen.
Doris Lange, Betreiberin des Fitnessstudio Lady’s First in “Welt”
Zwischenzeitlich hat die Ladys-First-Betreiberin einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der ihr geraten habe, sich an die Presse zu wenden. Am 22. Mai erhielt Lange abermals Post – diesmal von den Anwälten der Betroffenen.
Diese forderten die 58-Jährige auf, die Trans Frau in ihren Betrieb zu lassen oder 5.000 Euro Strafe zu zahlen. Zudem sollte die Sportlehrerin der Person 2.500 Schadensersatz zahlen sowie die 1.000 Euro, die die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman gefordert hatte.
“Ob eine Diskriminierung vorliegt oder ob eine Entschädigung zu leisten ist, das entscheiden die Gerichte und nicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes”, erklärt Anwalt Christian Franke gegenüber der “Neuen Zürcher Zeitung” (NZZ). Da maße sich eine Behörde Kompetenzen der Rechtsprechung an.
Die Antidiskriminierungsstelle sei nicht befugt, Sanktionen wie zum Beispiel Bußgelder zu verhängen, bekräftigt das Bundesjustizministerium gegenüber der NZZ. “Vorschläge für eine gütliche Einigung” könne die Behörde allerdings unterbreiten.
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Politiker:innen kritisieren Ataman. Andrea Lindholz, Unions-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, glaubt, dass mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November dieses “noch für Ärger sorgen” werde. “Die Probleme entstehen im Privatbereich und lassen etwa Betreiber von Fitnessstudios mit deren Lösung allein”, so Lindholz gegenüber “Welt”.
Die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, schreibt in einem öffentlichen Statement: “Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman überschreitet ihren Kompetenzbereich. Die Frauenfitnessstudiobetreiberin hat sich auf das Hausrecht nach aktueller Rechtslage bezogen.” Demnach versuche die “Inhaberin und Betreiberin”, ihre Nutzerinnen zu schützen.
Wie die NZZ berichtet, bemühe sich Ataman um eine gütliche Einigung. So habe sich eine Sprecherin der Antidiskriminierungsstelle gegenüber der Zeitung geäußert: Wenn Inhaber wie Doris Lange Post von der Beauftragten Ataman erhielten, diene dies “dem Versuch einer gütlichen Einigung”; diese sei “freiwillig”.
Da Lange einen Rechtsbeistand einschalten musste, startete sie einen Spendenaufruf mithilfe des gemeinnützigen Vereins Frauen Heldinnen. Damit will die Studio-Betreiberin Rücklagen für die Forderungen der Gegenseite bilden und ihre Anwaltskosten decken. Durch den Spendenaufruf kamen innerhalb von 24 Stunden mehr als 12.000 Euro zusammen. Menschen aus ganz Deutschland hätten ihr geschrieben, so Lange. In einem Video bedankte sie sich für die “Welle an Solidarität”.
Die Betroffene, die bisher keinen Zugang zum Fitness-Studio erhielt, beabsichtige allerdings, den Klageweg zu gehen, erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman: “Sollte das Gericht hier eine Diskriminierung feststellen, hat sie Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz.”