Schwammige Formulierung
Meta bereitet sich aktuell darauf vor, „KI bei Meta“ in weiteren Regionen auszurollen. Dabei handelt es sich um diverse Features, die generative KI nutzen, beispielsweise Meta AI und AI Creative Tools. „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“, heißt es wenig aussagekräftig in der Mail.
Opt-out-Möglichkeit für europäische Nutzer
Dank der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die als strengste Datenschutzgesetzgebung der Welt gilt, haben Nutzer in Europa umfassende Rechte zum Schutz ihrer persönlichen Daten. Ein Unternehmen darf User-Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen speichern, eine davon ist das „berechtigte Interesse“. Meta beruft sich in diesem Fall darauf. Trotzdem haben europäische Nutzer das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen und deren Löschung zu verlangen.
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Aktualisierung 6. Juni
Das Vorgehen inklusive der (ziemlich versteckten) Widerspruchsmöglichkeit ist möglicherweise innerhalb der EU und Großbritannien nicht zulässig. So wurde angekündigt, dass die EU-Kommission und das britische “Information Commissioner’s Office” Untersuchungen eingeleitet haben. Auf ein Opt-Out-Modell zu setzen, könnte nämlich dem Datenschutzrecht widersprechen – und stattdessen Opt-in erforderlich sein.