An so manchem Flughafen wurde das Thema Flüssigkeiten im Handgepäck längst wieder viel lockerer behandelt. Seit einiger Zeit war die 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel dank neuer Scanner an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen gelockert worden. Teilweise durften sogar bis zu zwei Liter problemlos im Handgepäck mitgeführt werden. Doch nun kommt die Kehrtwende und alle Passagiere dürfen ab dem 1. September an allen europäischen und britischen Flughäfen Flüssigkeiten wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen.
Diese müssen zudem wie früher in eine verschließbare, durchsichtige 1-Liter-Plastiktüte gepackt werden, welche maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein darf. Pro Reisendem ist eine Tüte erlaubt. An vielen Flughäfen müssen die Beutel genau wie elektronische Geräte wie Laptops auch aus dem Handkoffer genommen und extra durchleuchtet werden.
An Flughäfen mit modernen CT-Scannern wie Hamburg oder dem London City Airport dürfen Flüssigkeiten aber weiterhin im Koffer bleiben, sie müssen nur der 100 Milliliter-Regel folgen. Auch Laptops müssen nicht ausgepackt werden.
Grund für die geänderten Bestimmungen ist, dass es Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner gibt. Bis diese ausgeräumt sind, müssen alle Passagiere wieder kleine Behälter nutzen. Alternativ kann auch auf feste Seifen oder Shampoos (zum Angebot bei Amazon) zurückgegriffen werden. Auch festes Duschgel (zum Angebot bei Amazon) ist erhältlich. Diese Produkte fallen nicht unter Flüssigkeiten.
Medikamente, die während des Flugs genommen werden müssen, fallen nicht unter diese Reglung. Das gilt auch für Babynahrung. Viele Fluggesellschaften legen in ihren Bestimmungen jedoch nicht fest, ob zur Babynahrung auch ein Baby mit an Bord muss.